Hinweis: Auch Ausländer benötigen eine Umweltzonenplakette für ihren "Stinker". Erlaubt sind ausländische Fahrzeuge die den Oldtimer-Status nachweisen können (z.B. Veteranen-/ Oldtimeranmeldung im Ausland).
## Kurzfassung für Ungeduldige:
Warum muss der Wagen einer EURO Abgasnorm entsprechen?
- fürs gute Gewissen
- wegen Umbauten, die ein H-Kennzeichen/ einen Oldtimerstatus nicht zulassen (z.B. nicht klassisches Tuning, Fremdmotor) um trotzdem in Umweltzonen einfahren zu können.
- wegen der grünen Plakette in der Windschutzscheibe (Umweltzone)
- bis EURO1 wäre der Einsatz von Megasquirt möglich. da kein OBD gefordert
Aktueller Stand zur Ausgabe der grünen Plakette:
- Fahrzeug muss der Schadstoffgruppe 4 entsprechen
- d.h. Euro 1, Anlage XXIII oder 52. Ausnahmeverordnung der StVZO (z.B. Schlüsselnummer 77)
Achtung: Es gibt Euro 1 Benziner mit Schadstoffgruppe 1 (z.B. ungeregelter Kat, aber auch G-Kat der ersten Generation) - die haben keinen Anspruchauf die grüne Plakette.
Immer auf die Schadstoffklasse schauen (Schlüsselnummer im Fahrzeugschein /-brief).
## Wer es genauer wissen möchte, der kann hier weiter lesen - wird weiter vervollständigt
o Abgasnormen
EURO 1-6 sind in der UN/ ECE R 83 beschrieben. Die Fahrzeugen werden in einem Fahrzyklus einer Abgasabnahme unterzogen (neuer Fahrzyklus).
Zur Zeiten der Inverkehrsetzung des T2 und der Käfer ab den 70er Jahren war die ECE 15 gütig, die in den letzten Versionen einen Stadtfahrzyklus forderte. Vor ECE 15 gab es keine Abgasmessungen oder Anforderungen an die Kurbelgehäuseentlüftung.
Aktuelle Norm:
http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-83-Sch ... Teil-I.pdf
http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-83-Sch ... eil-II.pdf
Normen, die in Deutschland gültig sind
Nachrüstung gemäss 52. Ausnahmeverordnung der StVZO (bezieht sich auf EURO 1):
http://bundesrecht.juris.de/stvzoausnv_ ... 00996.html
- basiert auf den Vorgaben 93/59/EEC (siehe auch EURO1) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 59:DE:HTML , die hauptsächlich gezielt Artikel und Anhänge der Richtlinie 70/220/EWG aktualisiert, aber auf dieser sehr stark basiert.
Folgene Teilprüfungen müssen durchlaufen werden:
Prüfung Typ I (Prüfung der durchschnittlichen Auspuffemissionen nach einem Kaltstart) => Fahrzyklus (NEFZ)
Prüfung Typ II (Prüfung der Emissionen von Kohlenmonoxid bei Leerlauf),
Prüfung Typ III (Prüfung der Gasemissionen aus dem Kurbelgehäuse),
Prüfung Typ IV (Prüfung der Verdunstungsemissionen),
Prüfung Typ V (Dauerhaltbarkeit der emissionsmindernden Bauteile)
- für Fahrzeuge, die vor 1. Oktober 95 produziert wurden und nach dem 1. Januar 96 auf EURO1 umgerüstet wurden
- Dauerhaltbarkeit über 80.000 km oder 2 Jahre - Nachweis der Einhaltung der Emissionswerte über diesen Zeitraum/ diese Wegstrecke (kann durch den Hersteller nachgewiesen werden)
- kein Aktivkohlefilter notwendig (Verdunstungsemission)
- kein OBD notwendig
- keine Kurbelgehäuseemission => Kurbelgehäuseentlüftung endet im Ansaugbereich, Ölfalle führt Öl in den Ölsumpf zurück
=> Schlüsselnummer 77
=> grüne Umweltzonenplakette
Abgaseinstufung gemäss Anlage XXIII:
http://www.juraforum.de/gesetze/StVZO/A ... toren.html
- Personenkraftwagen und Wohnmobile bis 2800 kg
- Dauerhaltbarkeit über 80.000 km oder 5 Jahre (was zuerst eintritt) - Nachweis der Einhaltung der Emissionswerte über diesen Zeitraum/ diese Wegstrecke (kann durch den Hersteller nachgewiesen werden)
- Aktivkohlefilter notwendig (Verdustungsemission)
- keine Kurbelgehäuseemission => Kurbelgehäuseentlüftung endet im Ansaugbereich, Ölfalle führt Öl in den Ölsumpf zurück
=> grüne Umweltzonenplakette
Normen, die in der Schweiz gültig sind
Anhang 5 der VTS (Verordnung über technische Anforderungen im Strassenverkehr)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/app5.html
Abschnitt 2 Fremdzündungsmotore
Hier wird auch verwiesen auf die Norm 88/77/EWG
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 011:DE:PDF
Emissionscodes für den Fahrzeugausweis:
http://www.astra.admin.ch/dienstleistun ... --&lang=de
Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren sollte mit "B01" für Fahrzeuge der Klasse M1 erfolgen.
Emissionscodes für die Typengenehmigung:
http://www.astra.admin.ch/dienstleistun ... --&lang=de
Generelle EU Vorgaben
Die "Mutter" aller Normen ist die Richtlinie 70/220/EWG (zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugmotoren), die mit der jeweiligen Richtlinie (z.B. 91/441/EEC) Anwendung findet. Dadurch ist die jeweilige Norm/ Prüfung in den EU Staaten anerkannt. Die Schweiz akzeptiert nach meinem Wissenstand die EU/ UN ECE Normen. Somit sollten diese Richtlinien europaweit gültig sein.
70/220/EWG - http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 20:DE:HTML
EURO 1: ECE R83-01 (EC 93), Anforderugen in 91/441/EEC - Personenkraftwagen, bzw. ECE R83-02 93/59/EEC - leichte Nutzfahrzeuge
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 41:DE:HTML
- Der Tankstutzen darf keine "Zapfventile" grösser 23,6 mm im Durchmesser aufnehmen => Schutz vor dem früher erhältlichen verbleitem Benzin
- Der Einfüllstutzen muss mit einem ISO 2575-1982 spezifizierten Symbol für unverbleites Benzin gekennzeichnet werden
Folgende Teilprüfungen müssen durchlaufen werden:
Prüfung Typ I (Prüfung der durchschnittlichen Auspuffemissionen nach einem Kaltstart),
Es ist eine Prüfung mit einer Gesamtdauer von 19 Minuten und 40 Sekunden ohne Unterbrechung durchzuführen, die aus zwei Teilen, Teil 1 und Teil 2, besteht. Die Leerlaufphase zwischen der letzten Verzögerung des letzten Grundzyklus (Teil 1) und der ersten Beschleunigung des außerstädtischen Fahrzyklus (Teil 2) kann mit Zustimmung des Herstellers um eine Phase ohne Probennahme von nicht mehr als 20 Sekunden ausgedehnt werden, um die Einstellung der Prüfeinrichtung zu ermöglichen.
Teil 1 der Prüfung bestecht aus 4 Grundstadtfahrzyklen. Jeder Grundstadtfahrzyklus besteht aus 15 Phasen (Leerlauf, Beschleunigung, Konstantfahrt, Verzögerung usw.).
Teil 2 der Prüfung besteht aus einem außerstädtischen Fahrzyklus. Der außerstädtische Fahrzyklus bestecht aus 13 Phasen (Leerlauf, Beschleunigung, Konstantfahrt, Verzögerung usw.).
Prüfung Typ I Kohlenmonoxidmessung im Leerlauf
Prüfung Typ III (Prüfung der Gasemissionen aus dem Kurbelgehäuse)
Bei einer Prüfung nach Anhang V darf das Entlüftungssystem des Kurbelgehäuses keine Gasemissionen aus dem Kurbelgehäusse in die Atmosphäre zulassen. Somit endet die Kurbelgehäuseentlüftung im Ansaugbereich, Ölfalle führt Öl in den Ölsumpf zurück
Prüfung Typ IV (Prüfung der Verdunstungsemissionen)
Bei einer Prüfung nach Anhang VI müssen die Verdunstungsemissionen weniger als 2g/Prüfung betragen.
Prüfung Typ V (Dauerhaltbarkeit der emissionsmindernden Bauteile)
Die Prüfung entspricht einer Alterungsprüfung über 80 000 km, die nach einer in Anhang VII beschreibenen Testsequenz auf einer Prüfstrecke, auf der Straße oder auf einem Rollenprüfstand durchgeführt wird.
- Aktivkohlefilter
- Schlüsselnummer 14, 18, 19 oder 20
EURO 2: ECE R83-03 (EC 96), Anforderungen in 94/12/EC, bzw. ECE R83-04 96/69/EC
- Aktivkohlefilter
- OBD1/2?
EURO 3: ECE R83-05 (EC 2000 & 2005)
- OBD für Otto, Diesel, CNG und LPG Betrieb vorgegeben => EOBD (mit CAN Bus?)
- Erfassung der Abgase an der Kurbelgehäuseentlüftung
- erweiterte Anforderungen an Aktivkohlefilter
- Wegfall der ersten 40s Leerlaufphase vor dem Fahrzyklus
- Kaltstarttests für Otto- und Dieselmotore (CNG und LPG sind ausgenommen, da diese mit Benzin starten und erst bei warmen Motor auf Gas umstellen)
EURO 4: ECE R83-05 (EC 2005)
Schadstoffklassen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schadstoffschl%C3%BCssel
Der Schadstoffschlüssel sind die 2 letzten 2 Ziffern unter "Zu 1" im Fahrzeugbrief.
Fahrzyklus: Neuer europäischer Fahrzyklus (NEDC 2000) mit einer innerstädtischen Simulationsstrecke (analog dem alten ECE 15 Standard) bis ca. 50 km/h und einem Überlandzyklus bis 120 km/h.
Kann beim Fahzyklus die vorgebene Beschleunigung nicht erfüllt werden, muss Vollgas weitergefahren werden, bis die vorgegebene Messkurve wieder erreicht wird (meist in der Abbremsphase).
Anmerkung:
Fahrzeugklassen http://www.tuev-sued.de/automotive/komp ... 7273181923
o Bei einer allfälligen Leistungssteigerung
Ist ein Leistungsgutachten von einer anerkannten Prüfstelle notwendig. Vorher unbedingt mit der Prüfstelle absprechen wegen Anerkennung.
o Laustärkemessung
Sollte eigentlich durch den KAT Einbau zum Tragen kommen. Es ist eine Prüfung notwendig, die je nach Baujahr unterschiedlich ist (Standmessung/ Vorbeifahrmessung).
ECE R51-02 - 74 dB (A) für Fahrzeugklasse M1 und N1
o Motorenkonzept
Elektronische Einspritzung mit elektronisch geregelter Zündung ist angesagt um die Parametrisierung auf den Motor abzustimmen. Die Motorkomponenten entscheiden über den Erfolg und Abgasstufe.
Dieser Abschnitt dürfte sehr wichtig für die Grundabstimmung sein.
#Zündung
Auf was ist hier zu achten? (Verteiler basiert, ruhende Zündung (COP )Coil on plug)/ CNP (Coil near plug), Triggerrad (Anzahl Zähne, Befestigungen, Bezugsquelle))
#Nockenwelle
Auf was ist zu achten? (max. Öffnungswinkel, Überschneidung,..)
#Kolben
Auf was ist zu achten? (Mulde, flat, Verdichtung, Passung (Ölverbrauch => HC Werte))
#Zylinderkopf
Auf was ist zu achten? (914er (GB) oder Bus Kopf (1.7,1.8, 2.0 oder neuen AMC Kopf mit welchen Ventilen, Kanalbearbeitung (wer, welches Profil))
#Ansaug/ Drosselklappen
Auf was ist zu achten? (Einzel-/Zentraldrosselklappe mit langem Ansaug oder kurzer Ansaugweg mit Einzeldrosselklappen => Einfluss auf ECU Strategie und Drehmomentverlauf)
#Auspuff
Auf was ist zu achten? (Heizbirnen/ Fächerkrümmer => Übergang/ Position Kat)
#Katalysator
Hier gibt es diverse Fertigteile zum Einschweissen. Die Kats unterscheiden sich in der Trägerart und der Kammer-/Zellenzahl. Letzeres entscheidet über den Gegendruck im Auspuff. Um so höher der Gegendruck, um so heisser der Zylinderkopf, um so schlechter die Brennraumspülung => schlechte Abgaswerte.
#Sensorik
Auf was ist zu achten? (Sensorentypen, Position, Schwell-/ Grenzwerte, Auswertetools)
Ich denke hier an Einflüsse wie Verdichtung, Nockenwellengeometrie, Strategien beim ECU Setup, ist ein OBD Anschluss für EURO2 wirklich notwendig (ebenso MIL/ Check engine Leuchte im Cockpit),..
Quasi den optimalen Typ4 Motor mal in der Theorie, zur späteren Umsetzung, durchplanen.
Es gibt da sicherlich einige T2 Fahrer mit Interesse (eher 2.0) und Käfer (üblicherweise 2.4) - ich spreche nur von Typ4 Motoren. Die Erfahrungen sind aber sicherlich vom einen zum anderen Projekt übertragbar/ skalierbar.
o Literatur
xx
o Links
Normen
UN ECE Normen
http://www.unece.org
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - DE
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/KfZ ... lungen.htm
Bundesamt für Strassen - CH
http://www.astra.admin.ch/
Umweltzonen
http://www.umweltbundesamt.de/umweltzonen/
http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.102 ... kument.htm
Abgasschlüsselnummern
http://www.kfztech.de/Auto/AutoSchadstoffeinteilung.htm
Erfolgsstories,..
o Kommerzielle Lösungen
Wittkuhn hatte mal einen 120 PS Typ4 mit Ahnendorp/BAS Schlange und Kat. Ist aber mit externem Partner (ECU Setup) entstanden. Immerhin EUR1 - und das vor Jahren. Da muss doch mehr gehen

Ich möchte diesen Einstiegsthread aktuell halten und verifizierte Aussagen von unten hier im ersten Beitrag einpflegen und noch weiter strukturieren.