Umweltzonen, ECU Strategien - VW Typ4/wbx Motore

OliverH
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Umweltzonen, ECU Strategien - VW Typ4/wbx Motore

Beitrag von OliverH »

Hier im Forum und auch in anderen gibt es Leidgenossen, die ihren Käfer, Bulli oder sonstigen Klassik-VW mit einem geregelten Kat ausrüsten wollen,um ganz legal eine Umweltzonenplakette zu erwerben.
Hinweis: Auch Ausländer benötigen eine Umweltzonenplakette für ihren "Stinker". Erlaubt sind ausländische Fahrzeuge die den Oldtimer-Status nachweisen können (z.B. Veteranen-/ Oldtimeranmeldung im Ausland).

## Kurzfassung für Ungeduldige:
Warum muss der Wagen einer EURO Abgasnorm entsprechen?
- fürs gute Gewissen
- wegen Umbauten, die ein H-Kennzeichen/ einen Oldtimerstatus nicht zulassen (z.B. nicht klassisches Tuning, Fremdmotor) um trotzdem in Umweltzonen einfahren zu können.
- wegen der grünen Plakette in der Windschutzscheibe (Umweltzone)
- bis EURO1 wäre der Einsatz von Megasquirt möglich. da kein OBD gefordert

Aktueller Stand zur Ausgabe der grünen Plakette:
- Fahrzeug muss der Schadstoffgruppe 4 entsprechen
- d.h. Euro 1, Anlage XXIII oder 52. Ausnahmeverordnung der StVZO (z.B. Schlüsselnummer 77)

Achtung: Es gibt Euro 1 Benziner mit Schadstoffgruppe 1 (z.B. ungeregelter Kat, aber auch G-Kat der ersten Generation) - die haben keinen Anspruchauf die grüne Plakette.

Immer auf die Schadstoffklasse schauen (Schlüsselnummer im Fahrzeugschein /-brief).


## Wer es genauer wissen möchte, der kann hier weiter lesen - wird weiter vervollständigt
o Abgasnormen
EURO 1-6 sind in der UN/ ECE R 83 beschrieben. Die Fahrzeugen werden in einem Fahrzyklus einer Abgasabnahme unterzogen (neuer Fahrzyklus).
Zur Zeiten der Inverkehrsetzung des T2 und der Käfer ab den 70er Jahren war die ECE 15 gütig, die in den letzten Versionen einen Stadtfahrzyklus forderte. Vor ECE 15 gab es keine Abgasmessungen oder Anforderungen an die Kurbelgehäuseentlüftung.

Aktuelle Norm:
http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-83-Sch ... Teil-I.pdf
http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-83-Sch ... eil-II.pdf

Normen, die in Deutschland gültig sind
Nachrüstung gemäss 52. Ausnahmeverordnung der StVZO (bezieht sich auf EURO 1):
http://bundesrecht.juris.de/stvzoausnv_ ... 00996.html
- basiert auf den Vorgaben 93/59/EEC (siehe auch EURO1) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 59:DE:HTML , die hauptsächlich gezielt Artikel und Anhänge der Richtlinie 70/220/EWG aktualisiert, aber auf dieser sehr stark basiert.
Folgene Teilprüfungen müssen durchlaufen werden:
Prüfung Typ I (Prüfung der durchschnittlichen Auspuffemissionen nach einem Kaltstart) => Fahrzyklus (NEFZ)
Prüfung Typ II (Prüfung der Emissionen von Kohlenmonoxid bei Leerlauf),
Prüfung Typ III (Prüfung der Gasemissionen aus dem Kurbelgehäuse),
Prüfung Typ IV (Prüfung der Verdunstungsemissionen),
Prüfung Typ V (Dauerhaltbarkeit der emissionsmindernden Bauteile)
- für Fahrzeuge, die vor 1. Oktober 95 produziert wurden und nach dem 1. Januar 96 auf EURO1 umgerüstet wurden
- Dauerhaltbarkeit über 80.000 km oder 2 Jahre - Nachweis der Einhaltung der Emissionswerte über diesen Zeitraum/ diese Wegstrecke (kann durch den Hersteller nachgewiesen werden)
- kein Aktivkohlefilter notwendig (Verdunstungsemission)
- kein OBD notwendig
- keine Kurbelgehäuseemission => Kurbelgehäuseentlüftung endet im Ansaugbereich, Ölfalle führt Öl in den Ölsumpf zurück
=> Schlüsselnummer 77
=> grüne Umweltzonenplakette

Abgaseinstufung gemäss Anlage XXIII:
http://www.juraforum.de/gesetze/StVZO/A ... toren.html
- Personenkraftwagen und Wohnmobile bis 2800 kg
- Dauerhaltbarkeit über 80.000 km oder 5 Jahre (was zuerst eintritt) - Nachweis der Einhaltung der Emissionswerte über diesen Zeitraum/ diese Wegstrecke (kann durch den Hersteller nachgewiesen werden)
- Aktivkohlefilter notwendig (Verdustungsemission)
- keine Kurbelgehäuseemission => Kurbelgehäuseentlüftung endet im Ansaugbereich, Ölfalle führt Öl in den Ölsumpf zurück
=> grüne Umweltzonenplakette


Normen, die in der Schweiz gültig sind
Anhang 5 der VTS (Verordnung über technische Anforderungen im Strassenverkehr)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/app5.html
Abschnitt 2 Fremdzündungsmotore
Hier wird auch verwiesen auf die Norm 88/77/EWG
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 011:DE:PDF

Emissionscodes für den Fahrzeugausweis:
http://www.astra.admin.ch/dienstleistun ... --&lang=de
Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren sollte mit "B01" für Fahrzeuge der Klasse M1 erfolgen.

Emissionscodes für die Typengenehmigung:
http://www.astra.admin.ch/dienstleistun ... --&lang=de


Generelle EU Vorgaben
Die "Mutter" aller Normen ist die Richtlinie 70/220/EWG (zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugmotoren), die mit der jeweiligen Richtlinie (z.B. 91/441/EEC) Anwendung findet. Dadurch ist die jeweilige Norm/ Prüfung in den EU Staaten anerkannt. Die Schweiz akzeptiert nach meinem Wissenstand die EU/ UN ECE Normen. Somit sollten diese Richtlinien europaweit gültig sein.
70/220/EWG - http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 20:DE:HTML

EURO 1: ECE R83-01 (EC 93), Anforderugen in 91/441/EEC - Personenkraftwagen, bzw. ECE R83-02 93/59/EEC - leichte Nutzfahrzeuge
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 41:DE:HTML
- Der Tankstutzen darf keine "Zapfventile" grösser 23,6 mm im Durchmesser aufnehmen => Schutz vor dem früher erhältlichen verbleitem Benzin
- Der Einfüllstutzen muss mit einem ISO 2575-1982 spezifizierten Symbol für unverbleites Benzin gekennzeichnet werden
Folgende Teilprüfungen müssen durchlaufen werden:
Prüfung Typ I (Prüfung der durchschnittlichen Auspuffemissionen nach einem Kaltstart),
Es ist eine Prüfung mit einer Gesamtdauer von 19 Minuten und 40 Sekunden ohne Unterbrechung durchzuführen, die aus zwei Teilen, Teil 1 und Teil 2, besteht. Die Leerlaufphase zwischen der letzten Verzögerung des letzten Grundzyklus (Teil 1) und der ersten Beschleunigung des außerstädtischen Fahrzyklus (Teil 2) kann mit Zustimmung des Herstellers um eine Phase ohne Probennahme von nicht mehr als 20 Sekunden ausgedehnt werden, um die Einstellung der Prüfeinrichtung zu ermöglichen.
Teil 1 der Prüfung bestecht aus 4 Grundstadtfahrzyklen. Jeder Grundstadtfahrzyklus besteht aus 15 Phasen (Leerlauf, Beschleunigung, Konstantfahrt, Verzögerung usw.).
Teil 2 der Prüfung besteht aus einem außerstädtischen Fahrzyklus. Der außerstädtische Fahrzyklus bestecht aus 13 Phasen (Leerlauf, Beschleunigung, Konstantfahrt, Verzögerung usw.).
Prüfung Typ I Kohlenmonoxidmessung im Leerlauf
Prüfung Typ III (Prüfung der Gasemissionen aus dem Kurbelgehäuse)
Bei einer Prüfung nach Anhang V darf das Entlüftungssystem des Kurbelgehäuses keine Gasemissionen aus dem Kurbelgehäusse in die Atmosphäre zulassen. Somit endet die Kurbelgehäuseentlüftung im Ansaugbereich, Ölfalle führt Öl in den Ölsumpf zurück
Prüfung Typ IV (Prüfung der Verdunstungsemissionen)
Bei einer Prüfung nach Anhang VI müssen die Verdunstungsemissionen weniger als 2g/Prüfung betragen.
Prüfung Typ V (Dauerhaltbarkeit der emissionsmindernden Bauteile)
Die Prüfung entspricht einer Alterungsprüfung über 80 000 km, die nach einer in Anhang VII beschreibenen Testsequenz auf einer Prüfstrecke, auf der Straße oder auf einem Rollenprüfstand durchgeführt wird.
- Aktivkohlefilter
- Schlüsselnummer 14, 18, 19 oder 20

EURO 2: ECE R83-03 (EC 96), Anforderungen in 94/12/EC, bzw. ECE R83-04 96/69/EC
- Aktivkohlefilter
- OBD1/2?

EURO 3: ECE R83-05 (EC 2000 & 2005)
- OBD für Otto, Diesel, CNG und LPG Betrieb vorgegeben => EOBD (mit CAN Bus?)
- Erfassung der Abgase an der Kurbelgehäuseentlüftung
- erweiterte Anforderungen an Aktivkohlefilter
- Wegfall der ersten 40s Leerlaufphase vor dem Fahrzyklus
- Kaltstarttests für Otto- und Dieselmotore (CNG und LPG sind ausgenommen, da diese mit Benzin starten und erst bei warmen Motor auf Gas umstellen)

EURO 4: ECE R83-05 (EC 2005)

Schadstoffklassen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schadstoffschl%C3%BCssel
Der Schadstoffschlüssel sind die 2 letzten 2 Ziffern unter "Zu 1" im Fahrzeugbrief.

Fahrzyklus: Neuer europäischer Fahrzyklus (NEDC 2000) mit einer innerstädtischen Simulationsstrecke (analog dem alten ECE 15 Standard) bis ca. 50 km/h und einem Überlandzyklus bis 120 km/h.
Kann beim Fahzyklus die vorgebene Beschleunigung nicht erfüllt werden, muss Vollgas weitergefahren werden, bis die vorgegebene Messkurve wieder erreicht wird (meist in der Abbremsphase).

Anmerkung:
Fahrzeugklassen http://www.tuev-sued.de/automotive/komp ... 7273181923

o Bei einer allfälligen Leistungssteigerung
Ist ein Leistungsgutachten von einer anerkannten Prüfstelle notwendig. Vorher unbedingt mit der Prüfstelle absprechen wegen Anerkennung.

o Laustärkemessung
Sollte eigentlich durch den KAT Einbau zum Tragen kommen. Es ist eine Prüfung notwendig, die je nach Baujahr unterschiedlich ist (Standmessung/ Vorbeifahrmessung).
ECE R51-02 - 74 dB (A) für Fahrzeugklasse M1 und N1

o Motorenkonzept
Elektronische Einspritzung mit elektronisch geregelter Zündung ist angesagt um die Parametrisierung auf den Motor abzustimmen. Die Motorkomponenten entscheiden über den Erfolg und Abgasstufe.
Dieser Abschnitt dürfte sehr wichtig für die Grundabstimmung sein.
#Zündung
Auf was ist hier zu achten? (Verteiler basiert, ruhende Zündung (COP )Coil on plug)/ CNP (Coil near plug), Triggerrad (Anzahl Zähne, Befestigungen, Bezugsquelle))
#Nockenwelle
Auf was ist zu achten? (max. Öffnungswinkel, Überschneidung,..)

#Kolben
Auf was ist zu achten? (Mulde, flat, Verdichtung, Passung (Ölverbrauch => HC Werte))

#Zylinderkopf
Auf was ist zu achten? (914er (GB) oder Bus Kopf (1.7,1.8, 2.0 oder neuen AMC Kopf mit welchen Ventilen, Kanalbearbeitung (wer, welches Profil))

#Ansaug/ Drosselklappen
Auf was ist zu achten? (Einzel-/Zentraldrosselklappe mit langem Ansaug oder kurzer Ansaugweg mit Einzeldrosselklappen => Einfluss auf ECU Strategie und Drehmomentverlauf)

#Auspuff
Auf was ist zu achten? (Heizbirnen/ Fächerkrümmer => Übergang/ Position Kat)

#Katalysator
Hier gibt es diverse Fertigteile zum Einschweissen. Die Kats unterscheiden sich in der Trägerart und der Kammer-/Zellenzahl. Letzeres entscheidet über den Gegendruck im Auspuff. Um so höher der Gegendruck, um so heisser der Zylinderkopf, um so schlechter die Brennraumspülung => schlechte Abgaswerte.

#Sensorik
Auf was ist zu achten? (Sensorentypen, Position, Schwell-/ Grenzwerte, Auswertetools)

Ich denke hier an Einflüsse wie Verdichtung, Nockenwellengeometrie, Strategien beim ECU Setup, ist ein OBD Anschluss für EURO2 wirklich notwendig (ebenso MIL/ Check engine Leuchte im Cockpit),..

Quasi den optimalen Typ4 Motor mal in der Theorie, zur späteren Umsetzung, durchplanen.
Es gibt da sicherlich einige T2 Fahrer mit Interesse (eher 2.0) und Käfer (üblicherweise 2.4) - ich spreche nur von Typ4 Motoren. Die Erfahrungen sind aber sicherlich vom einen zum anderen Projekt übertragbar/ skalierbar.

o Literatur
xx

o Links
Normen
UN ECE Normen
http://www.unece.org
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - DE
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/KfZ ... lungen.htm
Bundesamt für Strassen - CH
http://www.astra.admin.ch/

Umweltzonen
http://www.umweltbundesamt.de/umweltzonen/
http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.102 ... kument.htm

Abgasschlüsselnummern
http://www.kfztech.de/Auto/AutoSchadstoffeinteilung.htm

Erfolgsstories,..


o Kommerzielle Lösungen
Wittkuhn hatte mal einen 120 PS Typ4 mit Ahnendorp/BAS Schlange und Kat. Ist aber mit externem Partner (ECU Setup) entstanden. Immerhin EUR1 - und das vor Jahren. Da muss doch mehr gehen ;)

Ich möchte diesen Einstiegsthread aktuell halten und verifizierte Aussagen von unten hier im ersten Beitrag einpflegen und noch weiter strukturieren.
Zuletzt geändert von OliverH am Mi Sep 26, 2012 2:18 pm, insgesamt 37-mal geändert.
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Re: Umweltzonen, ECU Strategien - VW Typ4 Motore

Beitrag von ukw-kfz »

Für alles ab Euro 2 muss nicht nur das Abgas passen,
sondern auch die Verdunstungsemissionen (Tankentlüftung, Aktivkohlesystem !)
Das ist bei den meisten Käfern und T2s schon ein Problem.
Aber auch die Geräuschemissionen (Lärm) dürften ein Thema sein.
Weiss nicht genau die Grenzwerte, aber mit Typ 4 Motoren wirds kritisch.
Rein die Abgaswerte entsprechend zu trimmen, sollte leicht machbar sein.
Aber was hilfts, wenn der Rest nicht passt.
Also "nur" Euro 1, ob das den Aufwand wert ist???
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Re: Umweltzonen, ECU Strategien - VW Typ4 Motore

Beitrag von Acki »

Euro 2 spielt der Kaltstart mit rein, sollte sonst gleich zur Euro 1 sein (okay Lautstärke eventuell noch anders).

Was genau willst du jetzt wissen?!
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Schnibble
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Re: Umweltzonen, ECU Strategien - VW Typ4 Motore

Beitrag von Schnibble »

zum thema umweltzonen in D in kombination mit oldtimern

so weit mir bekannt (kann man im netz lesen) dürfen H-kennzeichen zugelassene Fahrzeuge auch in die Umweltzonen reinfahren.
Wenn in einer Stadt eine Umweltzone eingerichtet wird, sind historische Fahrzeuge generell von einem Fahrverbot ausgenommen.
quelle: http://www.oldtimer-report.de/artikel.php?artikel=0165

noch ein interessanter link:
http://www.umwelt-plakette.de/gesetz_un ... 63b758e35a

Problematisch wird's allerdings für Deutsche Fahrzeuge, die einige "umbauten" beinhalten, dennoch ein H-kennzeichen zu bekommen -- denn ohne H kein "historisches Fahrzeug" sondern nur ein "altes fahrzeug"

Wie das in D mit H- / nicht-H-bekommen ist...keine ahnung ....

Mein Bulli ist ja nicht in D zugelassen :D


Die frage bleibt jetzt allerdings bestehen - wie schaut's mit ausländischen Kennzeichen aus?
Bei uns (in Luxemburg) gilt ein Auto als Oldtimer wenn's >25 jahre ist bzw. für Campingfahrzeug sind's 30Jahre (oder waren's 35?) --- jedenfalls gibt's in L keinen Unterschied ob "historisch" oder "alte Kiste".
D.h. auch diversen Umbauten steht da nicht zwingend was im Weg - davon abgesehen, dass man mit einer Leistungssteigerung eh zum deutschen Tüv muss wegen Einzelabnahme - wenn dann der Umbau vom Tüv genehmigt --> wird in L eingetragen :roll:
Da könnte man doch schlussfolgern, dass für die Erlangung eine Plakette für Ausländische Oldtimer ein ganz einfache Sache werden könnte? -- inkl. diverser kleinerer Umbauten.

Dabei sehe ich bzgl. Käfer + typ4 motor auch keine probleme -- weil davon fahren auch einige bei uns rum ;)
Allerdings wird die einspritzanlage ganz interessant.... solange aber die Emissionswerte von den Angaben des jeweiligen Baujahrs nicht überschritten werden, dürfte da auch nix passieren.

@Oli
und was gibt's in der Schweiz?


@uwe-kfz
wo ist denn bei der Tankentlüftung bzw. Aktiv-kohle system ein Problem?
die zusätzlichen teile mit reingebaut und gut.... -- der bulli (käfer weiss ich net) hat zumindest die T2b serie eine Tankentlüftung -- da lässt sich doch ohne weiteres ein Aktiv-kohle-behältnis dazwischenklemmen ;)
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Re: Umweltzonen, ECU Strategien - VW Typ4 Motore

Beitrag von OliverH »

Als im Ausland lebender mit in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug wird es mir in einer Kontrolle schwer fallen der Polizei glaubhaft zu machen, dass mein Fahrzeug H-Kennzeichen oder 07 Kennzeichen entspricht. Da benötige ich wohl ein anerkanntes Gutachten einer deutschen Prüforganisation.

Aktiv-Kohlefilter und Kaltlaufregler sind kein Problem. Wichtig ist hier auf Serienteile zurückgreifen zu können, damit das jeder nachrüsten kann und wegen der Anerkennung evtl. bereits erfolgter Gutachten.

Euro 2 sollte das Ziel sein. Alles darüber hinaus ist eine Kostenfrage (Gutachtenerstellung und spezielle Materialien (alusil/nikasil Zylinder,..).
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Re: Umweltzonen, ECU Strategien - VW Typ4 Motore

Beitrag von ukw-kfz »

Sicher kann man die Aktivkohleanlage nachrüsten, klar.
Wollte sagen, das es dann auch geprüft werden muss.
Eben die Verdunstungsemissionsmessung, was weitere Kosten bedeutet.
Beim Geräusch spielen ja uauch Sachen wie Ventiltrieb, Gebläsegeheule,
und vor allem das Ansauggeräusch mit.
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Schnibble
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Re: Umweltzonen, ECU Strategien - VW Typ4 Motore

Beitrag von Schnibble »

@uwe
prinzipiell musst man doch nur den Vorgaben von damals entsprechen.
d.h. die herstellerangaben/gesetzesvorschriften aus den 70er jahren entsprechen - und damals hat man das doch alles eher grosszügig ausgelegt.


bei uns zb. darf man mit bj78 noch einen CO-wert von 3,5% fahren --- überleg mal wie fett der motor da läuft :lol:
Das sind aber die damaligen vorschriften......


btw - wir haben hier an der Uni derweil 2 Super7 und eine Cobra. - der erste S7 ist seit längerem zugelassen, und hat auch allesmögliche wie aktiv-kohle-filter drin.....die anderen beiden, stehen kurz vor der zulassung - haben zwar "serienmässige" motoren drin, aber halt von anderen Hersteller als vorgesehen - im der Cobra ist zb. ein Reihen6-Zylinder (man würde ja normal einen V6/V8 erwarten :wink: )
Zulassung wird etwas knifflig, sollte aber gehen.... da ist auch alles für (ich glaube es war) Euro4 drin.
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Re: Umweltzonen, ECU Strategien - VW Typ4 Motore

Beitrag von ukw-kfz »

Man muss eben nicht nur den alten Vorschriften entsprechen,
wenn man Euro 2 oder mehr will.
Und davon war doch die Rede, oder?
OliverH
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Re: Umweltzonen, ECU Strategien - VW Typ4 Motore

Beitrag von OliverH »

Man muss den alten Vorschriften zur Inverkehrssetzung entsprechen.
Mit normalem Kennzeichen oder als Ausländer und dem Wunsch in Umweltzonen in Deutschland zu fahren, benötigt man eine aktuelle Abgasnorm (EURO1 beim Benziner = grüne Plakette). Der Aufwand für EURO2 ist dann aber auch nicht mehr so doll.

By the way. Habe mal im Start-Thread oben auf die aktuellen Vorgaben des bmvbs (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) und der Startseite der UN ECE verlinkt. Dazu noch Infos zu Umweltzonen.
Weitere Angaben folgen die nächsten Tage/ am Wochenende.
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Re: Umweltzonen, ECU Strategien - VW Typ4 Motore

Beitrag von OliverH »

52. Ausnahmeverordnung der StVZO im Startthread hinterlegt. Ist die EURO 1 Nachrüstung, die definitiv mit MegaSquirt gehen sollte. Ich sehe da keine Anforderung an OBD oder Aktivkohlefilter. Diese Nachrüstung wird bei den Umweltzonen anerkannt. Nennen wir es mal Minimallösung.
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Re: Umweltzonen, ECU Strategien - VW Typ4 Motore

Beitrag von dridders »

Also OBD2/MIL ist auch bei Euro2 definitiv nicht erforderlich. Nichtmals bei D3/D4. Und ein OBD1 zu fordern, das dann noch nichtmals eine MIL hat, macht eigentlich keinen Sinn... insofern denke ich das die OBD-Pflicht frühestens ab Euro3 kam.
Wenn es um D geht sollte man sich D3 und D4 auch mal ansehen. Die Prüfung erfolgt hier weiterhin nach Euro2-Vorschriften, nur die Grenzwerte sind etwas niedriger. Die ganzen anderen Forderungen drumrum von Euro3/4 fallen aber weg. Und steuerlich sind D3/D4 mit Euro3/4 gleich gestellt.
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Re: Umweltzonen, ECU Strategien - VW Typ4/wbx Motore

Beitrag von OliverH »

Ich habe die verlinkten Doks noch nicht komplett lesen können. Ich möchte diese Aussagen zu OBD und MIL gerne schriftlich sehen (Diskussionen bei der Abnahmeprüfung vermeiden/ im Keim ersticken). Hast du die Textpassage oder einen Link?

Ich habe den Thread Titel um wbx erweitert. Persönlich wollte ich einen Typ4 modifiziert einsetzen. Momentan tendiere ich aber eher zum wbx Umbau im Typ2/T2b.
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Re: Umweltzonen, ECU Strategien - VW Typ4/wbx Motore

Beitrag von maniac »

Hallo,
ich habe gerade mal mit dem Tüv in Köln, Abteilung Homologation gesprochen.
Sehr aufschlussreiches Telefonat.

Für die erfolgreiche Abnahme müssen noch andere Kriterien stimmen.
z.B. muss ein Gutachten beigebracht werden, das auch das Fahrwerk für den Motor/Leistungssteigerung ausreichend ist.
Liegt dies nicht vor, weil der Hersteller des Fahrwerks z.B. nur Serienfahrzeuge getestet hat (50PS) muss diese in einem Langzeittest erstellt werden.
2000km Hockenheimring wird hier vorgeschrieben.
Das geleiche gilt für alle anderen Komponenten wie Bremse, Anbauteile.
Leistungsmessung wird auch nur durch den TüV direkt durchgeführt, Leistungsmessungen durch Drittanbieter werden nicht akzeptiert
(Wenn die Leistungssteigerung 40% überschreitet)
*
Selbst bei der Euro1 muss schon der komplette Fahrzyklus durchgeführt werden
Sprich Klimakammer (8h), Fahrzyklus 1/3 Stadt, 1/3 Land, 1/3 Autobahn
Die gesammelten Abgase werden dann analysiert.

*
So mal über den Daumen gepeilt ergibt das eine minimale Summe von 4000€ für die Prüfung
Desweiteren ist diese Prüfung bzw. das erstellete Gutachten dann noch nicht mal auf andere Fahrzeuge übertragbar..


Herzlich Willkommen in Deutschland :roll:
Zuletzt geändert von maniac am Do Mai 28, 2009 1:29 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Micro MS by Peter ;-)
MS2Extra 3.0.3s (Alpha pre3.0.3t)
Techedge Lambda Controller, LSU 4.2

Tunerstudio 2.05d
dridders
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Re: Umweltzonen, ECU Strategien - VW Typ4/wbx Motore

Beitrag von dridders »

Richtig, das ist nur auf Fahrzeuge anwendbar die 1:1 dem geprüften entsprechen. Wobei die Sache mit der Leistungssteigerung ja erstmal nichts mit der Euro-Norm zu tun hat, sondern nur mit der Eintragbarkeit des Gesamtumbaus, und das glaube auch erst greift wenn die Leistungssteigerung einen gewissen Prozentsatz überschreitet.
Zu OBD: keine Gesetzestexte, nur Praxisbeispiele. Schau dir z.B. Mondeo Mk1 V6 an, D3-Norm, aber keine MIL und lediglich proprietäres OBD1.
OliverH
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Re: Umweltzonen, ECU Strategien - VW Typ4/wbx Motore

Beitrag von OliverH »

Es gibt von VW ein Buch zur Freigaben. Hierin ist der VW T2 z.B. bis 140 km/h freigegeben. Das akzepztieren die Prüfanstalten. Für den Käfer gibt es diese Werte auch, nach Typen und Trommel-/ Scheibenbremse aufgedrösselt.

In der Schweiz gibt es noch die Regelung (wenn keine andere Freigabe des Herstellers vorliegt):
Aktuell 20% PS Mehrleistung erlaubt (Leistungsgutachten,Abgasgutachten,.. muss natürlich gemacht werden.
Bei einem alten T2b gilt noch die Regelung 20 PS mehr und nicht 20%. Keine Ahnung wann die Regelung umgestellt wurde.
Hier gibt es dann aber Diskussionen ob ich 90 PS einbauen darf oder xxx PS und auf 140 km/h limitiere (Drehzahlbegrenzer Steuergerät). Darüber hinaus säuft der Wagen eh wie ein Loch. Aber es geht um die aktive Sicherheit (Beschleunigung) und die Kraft am Berg.

Für ein übertragbares Gutachten benötigst du eine Firma, ISO 9001 Akkreditierung und Registrierung beim KBA (Kraffahrtbundesamt). Dann kann man eine Teilegutachten erstellen lassen.ABE und Teilegutachten sind heute die einzigen akzeptierten Gutachten (Einzelabnahme ausgenommen). Die alten Mustergutachten dürfen eigentlich nicht mehr angewendet werden => Produkthaftung.

Anders herum sollte es möglich sein einen Prüfer bei einem absolut baugleichen Fahrzeug die Eintragung mit dem bereits erstellten Gutachten durchzuführen. Es gilt nur den Nachweis über das baugleiche Fahrzeug/ Motor zu erbringen.

Deine Summe kommt ungefähr hin, wenn man Leistungsmessung (wenn ein abgeänderter Motor verwendet wird) und Lärmmessung (Vorbeifahrmessung und Standmessung) hinzuzählt.

Für Kleinserien gelten so oder so spezielle Bestimmungen.
VW T2b Westfalia, Bj 79, Cal/ US Modell. In Zukunft mit Megasquirt unterwegs
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