Rechtliches und ASU (Deutschland)
- Schelli
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Rechtliches und ASU (Deutschland)
Mich interessiert wie es gesetztlich in Deutschland aussieht, wenn man die MS im öffentlichen Strassenverkehr benutzen will. Muss man das Steuergerät eintragen lassen? Und wie ist das mit der Abgasnorm? Beim ändern die Gemischzusammensetzung ändert sich doch auch der "Schadstoff" ausstoß. Wie kann man verhindern, dass die Abgasnorm seines Fahrzeuges nicht verschlechtert wird?
- franksidebike
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Re: Rechtliches und ASU (Deutschland)
Hallo Schelli
Ist aber kaum bezahlbar da der Sachverständige ein Abgasgutachten verlagen kann
Ich habe aber die Erfahrung gemacht das sich fast alles Eintragen läßt wenn man einen Sachverständigen findet der das versteht was man da zusammen gebaut hat
Ich würde die MS einfach einbauen das Gemisch so einstellen das es mir gefällt und es niemandem sagen
An den Tagen wo ich zu Abgasuntersuchung muß stell ich mir mein Gemisch im Leerlauf so ein das es für die AU passt alles andere Prüft doch keiner
Gruß Frank
Eigentlich schon, da sich das Abgasverhalten geändert haben könnteSchelli hat geschrieben:Mich interessiert wie es gesetztlich in Deutschland aussieht, wenn man die MS im öffentlichen Strassenverkehr benutzen will. Muss man das Steuergerät eintragen lassen?

Ist aber kaum bezahlbar da der Sachverständige ein Abgasgutachten verlagen kann

Ich habe aber die Erfahrung gemacht das sich fast alles Eintragen läßt wenn man einen Sachverständigen findet der das versteht was man da zusammen gebaut hat

Mit sicherheitBeim ändern die Gemischzusammensetzung ändert sich doch auch der "Schadstoff" ausstoß.

Besser abstimmen als es Hersteller gemacht hatWie kann man verhindern, dass die Abgasnorm seines Fahrzeuges nicht verschlechtert wird?

Ich würde die MS einfach einbauen das Gemisch so einstellen das es mir gefällt und es niemandem sagen

An den Tagen wo ich zu Abgasuntersuchung muß stell ich mir mein Gemisch im Leerlauf so ein das es für die AU passt alles andere Prüft doch keiner

Gruß Frank
Legal brauchst du mindestens mal Abgasgutachten und sowas wie Leistungsmessung und Höchstgeschwindigkeitsmessung. Je nachdem was dabei raus kommt dann auch entsprechende Veränderungen am Fahrzeug. Bei einem Wagen mit 2l Hubraum oder weniger und EZ vor 93 oder sonst EZ vor 89 brauchste kein Abgasgutachten, wirst aber auf "nicht schadstoffarm" eingestuft wenn du keins hast. Bei allen danach ist eine Rückstufung nicht mehr erlaubt.
Kosten für eine Eintragung liegen also im 4-stelligen Bereich, wenn man überhaupt die notwendigen Werte schafft, zumindest bei Fahrzeugen mit 'ner Euro-Norm.
Reine CO-Tester sollte man eigentlich bei ebay etc. bekommen ohne zuviel Geld dafür hinzulegen. Nur ob du eine AU bestehst sagt der dir so nicht... da hängts ja auch von mehreren Werten, unter anderem Lambda, ab.
Kosten für eine Eintragung liegen also im 4-stelligen Bereich, wenn man überhaupt die notwendigen Werte schafft, zumindest bei Fahrzeugen mit 'ner Euro-Norm.
Reine CO-Tester sollte man eigentlich bei ebay etc. bekommen ohne zuviel Geld dafür hinzulegen. Nur ob du eine AU bestehst sagt der dir so nicht... da hängts ja auch von mehreren Werten, unter anderem Lambda, ab.
im closed loop einfach auf lambda 1 einstellen (bzw. von der MS machen lassen), dann passt das ja so ungefähr... wird für die AU auf jedenfall reichen!
PS: AU und Abgasgutachten ist ein Himmelweiter Unterschied, nur just for info.
Sprich wenn man AU schafft, heißt nicht dass es legal ist und das die im damaligen Abgasgutachten (im Originalzustand) erreichten Werte immernoch eingehalten werden!
PS: AU und Abgasgutachten ist ein Himmelweiter Unterschied, nur just for info.
Sprich wenn man AU schafft, heißt nicht dass es legal ist und das die im damaligen Abgasgutachten (im Originalzustand) erreichten Werte immernoch eingehalten werden!
Re: Rechtliches und ASU (Deutschland)
Hallo Schelli,Schelli hat geschrieben: Muss man das Steuergerät eintragen lassen?
eine gute Frage, deren Antwort zwischen 'ja, selbstverständlich' und 'nein, merkt ja keiner' im Graubereich liegt.
@ja:
Ohne die exakten Gesetzte in D zu kennen, ist es selbstverständlich verboten die ECU zu ändern/auszutauschen. Das reicht von harmlosen Garantiefragen bis zu Ernst zu nehmender Umweltbelastung. 99,99% der Manipulierer ändern ihre ECU zum Nachteil der Umwelt!
Kommt man dir auf die Schliche (nach Unfall?), wirst du große Probleme, bekommen weil du ein Kfz ohne gültiger Betriebserlaubnis gelenkt hast.
@nein:
MS in einem OEM-ECU-Gehäuse ist wohl schwer zu erkennen, bzw sollte die Abgasuntersuchung mit MS genauso leicht/schwer zu schaffen sein wie mit der Originalen. Ein paar Tricks zum Verbessern der Messwerte stehen im Tuning-Kapitel des MegaManuals.
Eher werden andere Umbauten (Nockenwelle, Einzelklappen...) optisch oder vom Abgasverhalten auffallen.
Nachdem es heute mittels Chip-Tuning noch viel einfacher ist das Kennfeld zu ändern als früher mit sichtbarem Vergasertausch scheint mir hier eine 'normative Kraft des Faktischen' zu greifen, d.h. eine durchführbare/finanzierbare Überprüfung durch den Gesetzgeber fast unmöglich erscheint.
'Ganz einfach', indem dein Projektmotor so ein alter Stinker ist, dass fast jede Modifikation (EFI+Kennfeldzündung statt Vergaser+mech Zünd-Verstellung) eine Verbesserung ausmacht.Schelli hat geschrieben:Und wie ist das mit der Abgasnorm? Beim ändern die Gemischzusammensetzung ändert sich doch auch der "Schadstoff" ausstoß. Wie kann man verhindern, dass die Abgasnorm seines Fahrzeuges nicht verschlechtert wird?
Ist bei mir der Fall. Ich habe einen alten Motor (~2CV, Ente) mit EFI+Kat+Kennfeldzündung so modernisiert dass dessen Betrieb vorteilhafter ist als vorher. Wenn es hart auf hart geht, wird es wohl Schwierigkeiten wg der erloschenen ABE geben, frei nach dem Motto 'da könnt' ja jeder kommen...'.
lg
»Horst
Ja,Schelli hat geschrieben:Gibt es eigentlich bezahlbare möglichkeiten für Hobbyschrauber den CO wert selbst zu messen?
gucks du hier:
http://www.scheuerlein.de/de/dept_41.html
Gruss
Jörg