Motortuning und TÜV

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Krischano
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Re: Motortuning und TÜV

Beitrag von Krischano »

dridders hat geschrieben:Die Sachen sind ja nicht nach EU-Recht sondern nach Landesrecht geprüft worden. Wenn für das Gesamtfahrzeug eine E-Prüfung vorliegen würde wie bei Neufahrzeugen, dann hättest du wohl recht. Gilt aber alles nicht für Nachrüstungen. Beispiel Gasanlagen: wird sie vom Hersteller ab Werk verbaut, so ist sie Teil des COC. Der Wagen kann dann in jedem EU-Land ohne Probleme zugelassen werden. Ist sie aber z.B. in NL von einem Umrüster nachgerüstet worden, dann muss die Anlage in D komplett neu abgenommen werden, braucht ein deutsches Abgasgutachten, etc, da nirgendwo bestätigt worden ist das sie deutschem oder EU-Recht entspricht.

In NL wird sie mit Sicherheit aber auch eine EG Bescheinigung/Äquivalent zum deutschen TG benötigen, die gilt dann auch hier. WIMRE gilt hier mittlerweile auch EU Rcht vor nationalem Recht,

Zum Thema GB. Vergesst das, was Ihr bisher gehört habt, über sagenhafte Zulassungsmöglichkeiten. Die Tommies sind seit Anfang des Jahres fast so schlimm wie unsere Blau/Grau Kittel geworden.
Es war mal....leider.


Datt is ein komplizierter Schei** mit der ganzen Zulasserei geworden :roll: Schön ist nur, wenn keiner weiß, wie der Motorraum des Autos wirklich aussieht :mrgreen:
dridders
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Re: Motortuning und TÜV

Beitrag von dridders »

Nein, tut es eben nicht so. Die Anlagen selbst sind nach ECE67 bzw. 110 geprueft, je nach Kraftstoff. Das beinhaltet aber nur die Anlage, nicht die Kombination Anlage/Fahrzeug. In NL akzeptiert das Landesrecht halt Gruppenabgasgutachten, es reicht also wenn die Anlage in ein Fahrzeug mit 1,8l Maschine gepackt wurde und in eins mit 4.5l Maschine, um dann sagen zu koennen bei allen Motoren von 0-6l Hubraum schafft sie die gleiche Abgasnorm wie der Benziner. In deutschem Recht sind die nicht anerkannt. Keine Chance mit dem Gutachten hier etwas eingetragen zu bekommen.
Und ansonsten sind wir in rechtlicher Hinsicht gar nicht so schlecht dran. In so manch anderem EU-Land ist nahezu gar nichts erlaubt. Lediglich bei der Verfolgung ist D vielleicht etwas penibler als manch anderes Land.

Ach ja, und es gilt hier immer das Landesrecht. Die EU-Richtlinien sind zwar in Landesrecht umzusetzen, aber sie gelten nicht direkt fuer die Buerger, erst wenn sie umgesetzt sind. Vorher kannst du allerhoechstens klagen dass das ganze umgesetzt werden soll oder dass das Landesrecht gegen EU-Recht verstoesst.
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KLAS
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Re: Motortuning und TÜV

Beitrag von KLAS »

Krischano hat geschrieben:Zum Thema GB. Vergesst das, was Ihr bisher gehört habt, über sagenhafte Zulassungsmöglichkeiten. Die Tommies sind seit Anfang des Jahres fast so schlimm wie unsere Blau/Grau Kittel geworden.
Es war mal....leider.
das ist hüben wie drüben das gleiche, es kommt drauf an wen man wie fragt. mich fragen öfter welche ob man irgendwas eingetragen bekommt. meine antwort ist immer die gleiche: geh zum tüv, sprich mit einem prüfer der sich damit auskennt und besprich es im vorfeld. und schon geht so einiges.
natürlich geht einiges nicht, weil höchst illegal, aber man kann auch mit legalen mitteln ein schönes auto bauen
MS1, V2.2 Board, V3.0 Code, TBI
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