dridders hat geschrieben:Die Sachen sind ja nicht nach EU-Recht sondern nach Landesrecht geprüft worden. Wenn für das Gesamtfahrzeug eine E-Prüfung vorliegen würde wie bei Neufahrzeugen, dann hättest du wohl recht. Gilt aber alles nicht für Nachrüstungen. Beispiel Gasanlagen: wird sie vom Hersteller ab Werk verbaut, so ist sie Teil des COC. Der Wagen kann dann in jedem EU-Land ohne Probleme zugelassen werden. Ist sie aber z.B. in NL von einem Umrüster nachgerüstet worden, dann muss die Anlage in D komplett neu abgenommen werden, braucht ein deutsches Abgasgutachten, etc, da nirgendwo bestätigt worden ist das sie deutschem oder EU-Recht entspricht.
In NL wird sie mit Sicherheit aber auch eine EG Bescheinigung/Äquivalent zum deutschen TG benötigen, die gilt dann auch hier. WIMRE gilt hier mittlerweile auch EU Rcht vor nationalem Recht,
Zum Thema GB. Vergesst das, was Ihr bisher gehört habt, über sagenhafte Zulassungsmöglichkeiten. Die Tommies sind seit Anfang des Jahres fast so schlimm wie unsere Blau/Grau Kittel geworden.
Es war mal....leider.
Datt is ein komplizierter Schei** mit der ganzen Zulasserei geworden

