Die Nummer von der Richtlinie? Ja die stimmt.
Also noch mal mit eigenen Worten:
1. Fahrzeuge zwischen 1996 und 2002 dürfen alte bereits verbaute nach heutiger Richtlinie nicht mehr gültige Teile behalten, müssen diese also nicht ausbauen.
2. Fahrzeuge ab 2002 müssen zwingend elektronische Bauteile mit E Zulassung haben.
3. Fahrzeuge vor 1996 falle nicht unter die Richtlinie, müssen also bei elektronischen Bauteilen keine der E Richtlinien (bei Elektronischen Bauteilen fällt da EMV mit darunter) erfüllen (ausgenommen natürlich Anbauteile wie z.b. Lichter etc.)
Die Sache ging ja sogar so weit, dass man nicht mal ein Navi, Endstufe etc. verbauen durfte, wenn diese keine E Zulassung hat. Das wurde allerdings mit der Typgenehmigungsverfahren 05-05 wieder etwas aufgeweicht, jedoch weiterhin nicht ganz klar geregelt. Z.b. sollen Bauteile die keinen Einfluss auf die restliche Fahrzeugelektronik haben, verwendet werden dürfen, auch wenn diese keine extra E Zulassung haben. Wer jedoch entscheidet, ob das Ding in die Elektronik eingreift oder nicht, das weiß ich nicht

Ich gehe mal davon aus, wenn es "nur" an das Boardstromnetz angeklemmt wird, dann darf es betrieben werden.
Ist für die Megasquirt aber irrelevant, das Teil fällt ja ganz klar in die Richtung Fahrzeugelektronik. Aber wie gesagt, für Fahrzeuge vor BJ 1996 gelten die ganzen E Geschichtlein für elektronische Komponenten nicht.
Ich hab mich da schon mal mit mehreren Instanzen gekloppt, ging um einen CarPC mit montiertem TFT. Da haben mich die Ordnungshüter angekackt, weil die nichts anderes gefunden haben. Sollte das Ding erst ausbauen, weil es kein E-Zeichen hat

Letztendlich kam heraus, dass es für meinen Uno gar nicht gilt und ich da wenn ich Lust hätte das ganze Auto mit irgendwelchem Elektronik scheiß zu pflastern könnte *G*
